Leistungsinhaltist der Inhalt der vom Schuldner zu bewirkenden Leistung. Er kann in einem Handeln (Tun) oder Unterlassen (u. a. Dulden) bestehen. Er muss bestimmt oder (durch Gesetz, eine Partei oder einen Dritten) bestimmbar sein.
Weitere Begriffe : Geheißperson | Betriebsbezogenheit | Mieterkündigung bei Todesfällen |
MMnews
|