Leistungswettbewerbist der positive, in der Förderung der Absatztätigkeit des eigenen Unternehmens durch die eigene tüchtige Leistung (Preis, Güte, Kundendienst) bestehende Wettbewerb. Im Gegensatz zum unerlaubten Behinderungswettbewerb, bei dem die Angebote der Mitbewerber unterdrückt werden, bringt der L. diese frei zur Geltung und öffnet den Markt. Der L. ist grundsätzlich erlaubter Wettbewerb, auch wenn mit ihm der Erwerb zu Lasten eines Mitbewerbers bezweckt ist. Lit.: Wuttke, 7., Sicherung des Leistungswettbewerbs, 1995
Weitere Begriffe : Überschuldung des Nachlasses | Ausländergesetz | Konkurrenz, unlautere |
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