Leitungsrechtist objektiv die Gesamtheit der eine Leitung betreffenden Rechtssätze und subjektiv der Anspruch auf Anbringung und Nutzung einer Leitung. Lit.: Krimmel, T., Unentgeltliche Leitungsrechte, 1998
Weitere Begriffe : Formelles Gesetz | Forum für Finanzmarktaufsicht | Declaration of Rights |
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