Lex plus quam perfecta(lat.), nach gemeinem Recht ein Gesetz, dessen Verletzung sowohl Nichtigkeit der Rechtshandlung als auch Strafe zur Folge hat. Z. B. heute: der Kuppeleivertrag des Vaters über seine Tochter.
Weitere Begriffe : Unterhaltssicherung | Erbersatzanspruch | Versorgungsehe |
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