(lat.): das jüngere Gesetz hebt das ältere auf. ([lat.] das spätere Gesetz geht dem früheren Gesetz vor) ist ein wichtiger Entscheidungsgrundsatz beim scheinbaren Widerspruch zweier Gesetze. Lit.: Liebs, D., Lateinische Rechtsregeln, 6. A. 1998
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Weitere Begriffe : Sozialtherapeuthische Anstalt | Familienstammbuch | Schund und Schmutzvorschriften
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