Litis contestatio

(lat. [F.] Streitbefestigung) ist im römischen Prozessrecht die Einsetzung des Streits durch den Gerichtsmagistrat, womit sich die Parteien gegenüber dem Magistrat dem künftigen Spruch des Geschworenenrichters unterwerfen und ein zweiter Streit ausgeschlossen ist. Lit.: Kaser, M./Hackl, K., Das römische Zivilprozessrecht, 2. A. 1997




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