Lotseerfahrener Seemann, der Fahrwasser, Strömung und Seezeichen eines Küsten- oder Flussgebietes genau kennt und Schiffe beim Ein- oder Auslaufen als Berater der Schiffsführung leitet; die Ausübung der L.ntätigkeit ist von einem Befähigungsnachweis abhängig, zum Teil auch von behördlicher Zulassung.
Weitere Begriffe : Fluchtgefahr | Agrarrecht | Impfgesetz |
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