Luftfahrerist, wer ein Luftfahrzeug führt oder bedient; er bedarf dazu der behördlichen Erlaubnis nach dem Luftverkehrsgesetz, die eine Flugprüfung voraussetzt und durch den Luftfahrerschein nachgewiesen wird.
Weitere Begriffe : Verjährung der Strafverfolgung | Leistungsverzug | öffnen von Briefen |
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