Lügnerist der eine Lüge äußernde Mensch (z. B. E. erklärt, er habe eine Weisung nicht erteilt, die er nachweislich erteilt hat). Es gilt das Rechtssprichwort wer einmal lügt, dem glaubt man nicht und wenn er auch die Wahrheit spricht. Der erwiesene L. hat sein Gesicht verloren, auch wenn er sich noch so sehr als Ehrenmann zu gerieren versucht.
Weitere Begriffe : Rechtsgestaltung | Kartellbehörden | Vorfälligkeitsentschädigung |
MMnews
|