Machtist die umfassendere Handlungsmöglichkeit. Fremde M. (z. B. § 93 I StGB) ist die außerhalb der Bundesrepublik bestehende, mit öffentlicher Gewalt ausgestattete Einrichtung auf höchster Ebene, insbesondere jede ausländische Regierung. Tatsachen, die vor ihr geheimgehalten werden müssen, sind Staatsgeheimnisse.
Weitere Begriffe : Rota Romana | Wehrdienstfähigkeit | Rückgewinnungshilfe |
MMnews
|