Magister (lat. [M.] Lehrer) ist vor allem im mittelalterlichen und ausländischen, teilweise aber auch im geltenden deutschen Recht ein - später dem baccalaureus folgender - akademischer Grad (vgl. z. B. master of arts [M. A.], master of compa- rative law [M. C. L.]). Lit.: Schwarz-Hahn, S., Bachelor und Master in Deutschland, 2004
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