MandatsgebietDie ehemals deutschen Kolonien und Teile des Türkischen Reiches wurden nach dem 1. Weltkrieg unter Aufsicht des Völkerbundes dem Mandat anderer Kolonialmächte unterstellt; nach dem 2. Weltkrieg wurden die noch bestehenden Mandatstreuhandgebiete selbständig oder Teile anderer Staaten mit Ausnahme Deutsch-Südwestafrikas, das nach Ansicht Südafrikas eigenes Staatsgebiet ist, nach Ansicht der UNO weiterhin Treuhandgebiet.
Weitere Begriffe : Interzonales Recht | Vergleichsgericht | ius strictum, ius aequum |
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