Manuskript(lat. Handschrift), die hand- oder maschinenschriftliche Abfassung eines Werkes der Literatur oder Tonkunst. Der Verleger ist, wenn ein Verlagsvertragsverhältnis besteht, verpflichtet, das M. nach seiner Vervielfältigung dem Verfasser zurückzugeben, § 27 Verlagsgesetz.
Weitere Begriffe : Stufenklage | Geldforderung | Fernlicht |
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