Materialspur

kann den Aggregatzustand fest, flüssig oder gasförmig haben und von der Menge her als Makrospur oder Mikrospur vorhanden sein. Besondere kriminalistische Bedeutung besitzt die Mikrospur aufgrund des Umstandes, dass sie zustande kommt, ohne dass der Spurenleger darauf einen Einfluss hat, z. B. durch Abrieb der Kleidung (Fasergutachten), und dass er das Zustandekommen weder bemerken noch die Spur mit
dem bloßen Auge sehen, ferner, dass er die Spur nicht entfernen kann, ohne eine neue zu legen. Die Materialspur wird in organische Materialspur, anorganische Materialspur und in Gifte unterteilt.




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