Mechanisch-biologische Abfallbehandlung

bezeichnet nach § 2 Nr. 25 DeponieVO (Deponie) die Aufbereitung von Haushalts- und sonstigen Abfällen (Siedlungsabfälle) mit hohen biologisch abbaubaren organischen Anteilen durch eine Kombination mechanischer Verfahren (z. B. Sieben, Sortieren, Zerkleinern) mit biologischen Verfahren (z. B. Rotten (Kompostieren) Vergären) in einer Anlage zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV v. 20. 2. 2001, BGBl. I 317, m. Änd.).




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