Metallhandel mit Edelmetallen (z.B. Gold, Silber, Platin) bedarf i.d.R. keiner Erlaubnis (Handel durch Umherziehen jedoch verboten), Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen. Dagegen besteht Erlaubnispflicht für M. mit unedlen Metallen.
Weitere Begriffe : Aufhebung von Dauerverwaltungsakten | Boykottmassnahmen | Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme |
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