Methodeist das planmäßige Verfahren zur Erreichung eines bestimmten Ziels. In der Wissenschaft ist M. die Art und Weise zu forschen, um bestimmte Erkenntnisse zu gewinnen. Die M. kann entweder deduktiv (vom Allgemeinen auf das Einzelne ableitend) oder induktiv (vom Einzelnen zum Allgemeinen hinführend) sein. Lit.: Raisch, P, Juristische Methoden, 1995; SchmidtAßmann, E., Methoden der Verwaltungsrechtswissenschaft, 2004
Weitere Begriffe : dolos | Blindsekunde | Auslandsberührung |
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