Minderheitenschutz ist die Gewährleistung des Rechts einer völkischen Minderheit, die sich durch Rasse, Sprache oder Volkszugehörigkeit von der Mehrheit der Staatsangehörigen unterscheidet, auf ihre Sprache, eigene Schulen usw. M. oft in völkerrechtlichen Verträgen.
Weitere Begriffe : Universalvermächtnis | Beschaffungsschuld | Entladen |
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