Minderheitenschutz

ist die Gewährleistung des Rechts einer völkischen Minderheit, die sich durch Rasse, Sprache oder Volkszugehörigkeit von der Mehrheit der Staatsangehörigen unterscheidet, auf ihre Sprache, eigene Schulen usw. M. oft in völkerrechtlichen Verträgen.

sichert das Grundgesetz nicht zuletzt durch den Vorrang der Grundrechte gegenüber allen Akten der Staatsgewalt und durch die Möglichkeiten der Opposition im parlamentarischen Regierungssystem (Mehrheitsprinzip).




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