Ministeriumist die oberste Behörde der Verwaltung. Das M. ist Teil der gesamten hierarchischen Verwaltungsorganisation. Ein M. ist örtlich für das gesamte Staatsgebiet, sachlich für ein einzelnes Verwaltungsgebiet zuständig. Es gliedert sich meist in Abteilungen und danach in Referate. Die fünf klassischen M. betreffen Auswärtiges, Inneres, Justiz, Finanzen und Krieg. Lit.: Hoffmann, H., Die Bundesministerien 1949-1999, 2003
Weitere Begriffe : Gemeindekirchenrat | Treuepflicht des Arbeitnehmers | Wirtschaftsstrafrecht |
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