Ministerium

ist die oberste Behörde der Verwaltung. Das M. ist Teil der gesamten hierarchischen Verwaltungsorganisation. Ein M. ist örtlich für das gesamte Staatsgebiet, sachlich für ein einzelnes Verwaltungsgebiet zuständig. Es gliedert sich meist in Abteilungen und danach in Referate. Die fünf klassischen M. betreffen Auswärtiges, Inneres, Justiz, Finanzen und Krieg. Lit.: Hoffmann, H., Die Bundesministerien 1949-1999, 2003




Vorheriger Fachbegriff: Ministerialblatt | Nächster Fachbegriff: Ministerium für Staatssicherheit


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen