Mittelbehördeist in einer dreigliedrig aufgebauten Verwaltung die zwischen oberer Verwaltungsbehörde und unterer Verwaltungsbehörde stehende (höhere) Verwaltungsbehörde (z. B. Bezirksregierung, Regierungspräsident). Die M. soll die O- berbehörde entlasten und die Verwaltung insgesamt dekonzentrieren sowie die Unterbehörden beaufsichtigen und koordinieren. Lit.: Bitter, M., Strukturveränderungen auf der mittleren staatlichen Verwaltungsebene, 2004
Weitere Begriffe : ius cogens | Culpa in observando | VDI |
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