Mittelbehörde

ist in einer dreigliedrig aufgebauten Verwaltung die zwischen oberer Verwaltungsbehörde und unterer Verwaltungsbehörde stehende (höhere) Verwaltungsbehörde (z. B. Bezirksregierung, Regierungspräsident). Die M. soll die O- berbehörde entlasten und die Verwaltung insgesamt dekonzentrieren sowie die Unterbehörden beaufsichtigen und koordinieren. Lit.: Bitter, M., Strukturveränderungen auf der mittleren staatlichen Verwaltungsebene, 2004




Vorheriger Fachbegriff: Mittelbares Arbeitsverhältnis | Nächster Fachbegriff: Mittelbehörden


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen