Mord. ist im Strafrecht die Lust an der Tötung als solcher. Die M. ist ein gesetzliches Beispiel für einen niedrigen Beweggrund. Sie qualifiziert eine Tötung zum Mord. Mord.
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Weitere Begriffe : Vorwegpfändung | Körperersatzstücke | Mietspiegel (einfacher)
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