Motu proprio

(lat. motus Antrieb, proprius = eigen), aus eigener Initiative vom Papst herausgegebener kirchenrechtlicher Erlass.

(lat. „aus eigenem Antrieb“; auch subst. Motuproprio) werden Erlasse des Papstes genannt, die seiner freien Initiative entspringen, also nicht durch Berichte oder Anfragen Dritter veranlasst sind (Gegensatz: Reskript).




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