Münzregal

Recht einer Regierung, Münzen zu prägen und diese in den Verkehr zu bringen. Auch nach der Einführung des Euro verbleibt das Münzregal bei den nationalen Regierungen. Diese können eine Seite der Münzen mit einem nationalen Motiv versehen. In Deutschland steht das Münzregal gern. Art.73 Nr.4 GG dem Bund zu.




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