NebengeschäftTätigkeit eines Unternehmers unter Ausnutzung der Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Grundgeschäft. Nebengeschäfte fallen ebenso wie die Hilfsgeschäfte in den Rahmen des Unternehmens, auch wenn sie nicht nachhaltig ausgeübt werden. Auf eine genaue begriffliche Abgrenzung zwischen Grund-, Neben- und Hilfsgeschäft wird sowohl von der Rechtsprechung als auch von der Verwaltung verzichtet.
Weitere Begriffe : Minderheit | Umbuchungen | Recht und Sitte |
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