NebenverrichtungenBe- und Entladen, Halten, Parken. Nebenverrichtungen sind jene Tätigkeiten, die mit dem Be-und Entladen naturgemäß mit einhergehen (Bezahlen, Einpacken der Ware usw.). Wenn sie sich in gewissem zeitlichem Rahmen, wie er für solche Tätigkeiten normal ist, halten, machen sie ein erlaubtes (eingeschränktes) Halten nicht zum verbotenen Halten
Weitere Begriffe : Bestreiten im Prozeß | Besitzeinweisung, vorläufige | Unfallschutz |
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