Noblesse de robe

(franz. = Adel der Robe), zur Zeit der Legisten bemächtigte sich in Frankreich ein unabhängiges und unabsetzbares Richtertum der Kontrolle des Staates, auf das diese Bezeichnung angewandt wurde.




Vorheriger Fachbegriff: Nizzaer Vertrag | Nächster Fachbegriff: Nominalismus, schuldrechtlicher


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen