Ortstermin Einnahme eines Augenscheins durch das Gericht am Tatort; auch z.B. Vernehmung einer Person als Zeugen oder Sachverständigen an deren Wohnort (in deren Wohnung).
Weitere Begriffe : Amtsempfangsbedürftigkeit | Code de commerce | Dienstentziehung durch Täuschung |
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