Outplacement
Im Arbeitsrecht :
Vor allem bei Führungskräften übernehmen AG im Zusammenhang mit Beendigung von Arbeitsverhältnissen die Kosten einer sog. Outplacement-Beratung. Hierbei handelt es sich um eine personalpolitische Strategie, drohende Konflikte möglichst frühzeitig abzuwehren u. Führungskräften die Möglichkeit zu geben, sich um eine andere Stelle zu bewerben. Die Kosten einer Beratung sind sehr hoch; sie werden vom Unternehmen getragen und können dem AN kaum als Geldwertervorteil zugerechnet werden.
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