Partielle Geschäftsunfähigkeit

ist gegeben, wenn die Geschäftsfähigkeit nur auf einem bestimmten Gebiet ausgeschlossen ist, z.B. Querulantenwahnsinn, krankhafte Eifersucht. Eine auf ein abgrenzbares Gebiet beschränkte Geisteskrankheit macht nicht schlechthin geschäftsunfähig, insbes. nicht notwendig für Vermögensgeschäfte. Geschäftsfähigkeit.

Geschäftsfähigkeit.




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