Patentanmeldung. ist die Beschreibung (Kennzeichnung) dessen, was nach dem Antrag des Anmelders unter Patentschutz gestellt werden soll. Nach dessen Inhalt richtet sich mithin der Inhalt des Patents (§ 14 PatG).
Vorheriger Fachbegriff: Patentanmeldung | Nächster Fachbegriff: Patentanwalt
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Falschbeurkundung im Amt | Ingenieur | Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews