Pater familias

Die kleinste, gleichwohl wichtigste Einheit des altrömischen Staatsverbandes bildete die Familie. Sie war ein monokratisch aufgebauter Rechtsverband, in welchem der P. das Oberhaupt war, dessen umfassender Hausgewalt seine Ehefrau, seine Kinder, sowie seine Hörigen und Sklaven unterworfen waren. Diese Gewalt, die patria potestas, umfasste das Recht über Leben und Tod als der äussersten Reichweite der Zuchtgewalt. Der P. konnte seine Kinder veräussern und ein Kleinkind aussetzen. Erst spät wurde die patria potestas rechtlich eingeschränkt.

(lat.) Hausvater




Vorheriger Fachbegriff: Patentverletzung | Nächster Fachbegriff: Paternitätsbegutachtung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen