PatientenquittungVersicherte der gesetzlichen Krankenversicherung können von ihrem Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus eine Kosten- und Leistungsübersicht in leicht verständlicher Form verlangen. Die Übersicht kann entweder unmittelbar nach dem Arztbesuch erstellt werden (sog. Tagesquittung) oder am Ende eines Abrechnungsquartals. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Versicherte zu tragen (§ 305 II SGB V i. d. F. des GKV-Modernisierungsgesetz vom 14. 11. 2003, BGBl. I 2190).
Weitere Begriffe : Verfassungsschutzbericht | Eingriffsrecht | Doppelkurve |
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