Persönlicher Schuldner

Der Begriff spricht den Unterschied zwischen Schuld und Haftung an, der z. B. bei der Verpfändung einer Sache deutlich wird. So haftet z. B. der Eigentümer eines Grundstücks dem Hypothekengläubiger mit dem Wert des Grundstücks, und zwar unabhängig davon, ob er selbst oder ein Dritter (z. B. die Ehefrau) Schuldner des durch die Hypothek gesicherten Darlehens ist. Hat deT Eigentümer selbst das Darlehen aufgenommen, dann fallen persönliche Schuld und Haftung als Eigentümer des Grundstücks zusammen. Wird das Grundstück veräussert, bleibt der bisherige Eigentümer der persönliche S., während der neue Eigentümer mit dem Grundstück haftet (sog. dinglicher Schuldner).




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