Personalkörperschaft

ist die Körperschaft des öffentlichen Rechts, bei der die Zugehörigkeit von einem persönlichen Tatbestand abhängt (z.B. Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer).

juristische Person des öffentlichen Rechts.

Anders als bei der Gebietskörperschaft stehen bei der Personalkörperschaft persönliche Eigenschaften der Mitglieder (Ärzte-, Anwalts- oder Handwerkskammer) im Vordergrund. Körperschaft.

Körperschaften des öffentlichen Rechts.




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