Personengesellschaft, doppelstöckige

(mehrstufige) Personengesellschaft, bei der an einer Gesellschaft (Untergesellschaft) eine andere Gesellschaft (Obergesellschaft) als Mitunternehmer beteiligt ist.
Schuldrechtliche Beziehungen zwischen einzelnen Gesellschaftern der Obergesellschaft mit der Untergesellschaft stehen denen der unmittelbar beteiligten Gesellschafter (Mitunternehmer) gleich (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG, Einkünfte aus gewerblicher Mitunternehmerschaft).




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