polizeifremde kriminaltechnische Untersuchungsstellen

, Abk. KTU:Als polizeifremde KTU können chemische Untersuchungsämter der Gemeinden (Blutalkoholkonzentration und Nahrungsmittelverunreinigungen), Röntgenabteilungen der Krankenhäuser (Altersbestimmung anhand der Mittelhandknochen), Universitätskliniken (pathologische Untersuchungen und DNA-Analyse) und Umweltämter (Wasser- und Bodenanalysen) und unter Umständen auch Unternehmen der Privatwirtschaft in Anspruch genommen werden.




Vorheriger Fachbegriff: Polizeifestigkeit | Nächster Fachbegriff: Polizeigewahrsam


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen