Präliminarfriedewird ein völkerrechtlicher Vorvertrag genannt, in dem als Grundlage für den endgültigen Friedensschluss (Friedensvertrag) die Einstellung der Feindseligkeiten vereinbart und ggf. weitere vorläufige Abmachungen getroffen werden.
Weitere Begriffe : Testamentsvollstreckerzeugnis | Eigengewicht | Subsumieren |
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