Prioritäre Stoffe

i. S. d. Wasser-Rahmenrichtlinie sind gefährliche Stoffe im Gewässer, die für oder durch die aquatische Umwelt ein Risiko darstellen. Für sie müssen bestimmte Maßnahmen ergriffen werden, wenn die Risiko-Bewertung ihrer Umweltauswirkungen sie als vorrangig problematisch identifiziert hat. S. a. wassergefährdende Stoffe.




Vorheriger Fachbegriff: prior tempore potior iure | Nächster Fachbegriff: Priorität


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen