Privatvermögen bildet im Steuerrecht den Gegensatz zum Betriebsvermögen. Notwendiges Privatvermögen sind Wirtschaftsgüter, die nach ihren Eigenschaften und nach ihrer tatsächlichen Nutzung ungeeignet sind, in irgendeiner Weise dem Betrieb zu dienen oder ihn zu fördern, insbesondere solche Wirtschaftsgüter, die dem persönlichen Bereich des Steuerpflichtigen zuzurechnen sind (z. B. das selbstgenutzte Einfamilienhaus).
Weitere Begriffe : Betriebsordnung | Entstrickung | Mittelstandskartell |
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