Prohibitivzöllesollen zum Schutz inländischer Erzeuger bestimmte Einfuhren dadurch verhindern, dass diese mit überhöhten Abgaben belastet werden. Finanzzölle werden als P. bezeichnet, wenn sie wegen ihrer Höhe zu einer Drosselung des Imports und infolgedessen zum Ausfall von Zolleinnahmen führen.
Weitere Begriffe : Kindergeldanrechnung | Teilcharter | Behauptungslast |
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