(Adj.) verneinungsähnlich, Anspruch, quasinegatorischer
Vorheriger Fachbegriff: Quasikontrakt | Nächster Fachbegriff: quasinegatorischer Abwehranspruch
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Liefergeschäft | Wahlkreis | gesetzliches Erbrecht
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews