Raubbau

wird betrieben, wenn grösstmöglicher wirtschaftlicher Nutzen verwirklicht wird ohne Rücksicht auf die Erzeugungsgrundlagen. So war z. B. die rigorose Abholzung grosser Teile des Apennin in Italien R., dessen Folge ist, dass ein neuer Waldaufbau wegen der nachteiligen Auswirkungen des R.s auf den Boden entweder unmöglich oder nur unter grösstem Aufwand möglich ist. R. dieser Art wird heute in Deutschland durch Staatsaufsicht verhindert. Fraglich ist freilich, ob es sich bei der sog. Umweltvergiftung durch die industrielle Technik nicht um einen mittelbaren R. mit noch viel schlimmeren Folgen handelt.

Früchte.




Vorheriger Fachbegriff: Raub, räuberischer Diebstahl | Nächster Fachbegriff: Raubmord


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen