Referenzmethode
Im Arbeitsrecht :
ist — wie das Lohnausfallprinzip — eine Berechnungsweise der Arbeitsvergütung, wenn der AN hierauf ohne Arbeitsleistung Anspruch hat. Bei der R. wird zur Berechnung auf eine vorhergehende Lohnperiode (i. d. R. drei Monate) Bezug genommen u. für diese der durchschnittliche Verdienst ermittelt, der alsdann zu zahlen ist (vgl. z. B. § 11 BUr1G). Im Rahmen der R. bleiben einmalige Zuwendungen aus besonderem, von der lfden Arbeitsleistung getrenntem Anlass ausser Betracht (BB 72, 176).
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