Regiebetrieb ist der Wirtschaftsbetrieb einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, der von ihr als öffentlich-rechtliches Unternehmen durch Beamte oder sonstige eigene Bedienstete verwaltet wird. Er steht im Gegensatz zum stärker verselbständigten Eigenbetrieb. Er kann völlig unselbständig (z.B. Gemeindeforstverwaltung) oder relativ verselbständigt sein (nichtrechtsfähige Anstalt z.B. Bundesbuchdruckerei, Bundesschlepperei). Lit.: Kummer, U., Vom Eigen- oder Regiebetrieb zum Kommunalunternehmen, 2003
Weitere Begriffe : Störpropaganda gegen die Bundeswehr | Härtefallscheidung | Zweckmäßigkeit |
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