RevolvingkreditR. oder revolvierender Kredit ist ein Kredit, der während eines bestimmten Zeitraums dem wirtschaftlichen Rhythmus des Kreditnehmers entsprechend getilgt und erneut, also revolvierend in Anspruch genommen werden kann. Wichtigster Fall ist der Kontokorrentkredit. Anwendung findet der R. z. B. auch als Revolvingakkreditiv i. R. v. Dauergeschäften zwischen zwei Geschäftspartnern. Vom R. zu unterscheiden ist das Revolvinggeschäft, dazu Bankgeschäfte.
Weitere Begriffe : Transparenzgebot | nützliche Verwendungen | Opiumgesetz |
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