Rezess

(lat.), Rücktritt.

Rückschritt, Vergleich

ist ein überholter Ausdruck für Vergleich oder Auseinandersetzung, insbes. wenn das Ergebnis schriftlich festgehalten wird (z. B. Erbrezess bei der Nachlassteilung; Familienrezess bei Familienstreitigkeiten in adeligen Häusern).




Vorheriger Fachbegriff: Rezeption | Nächster Fachbegriff: reziprok


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen