(lat.), Rücktritt. Rückschritt, Vergleich ist ein überholter Ausdruck für Vergleich oder Auseinandersetzung, insbes. wenn das Ergebnis schriftlich festgehalten wird (z. B. Erbrezess bei der Nachlassteilung; Familienrezess bei Familienstreitigkeiten in adeligen Häusern).
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Weitere Begriffe : Kleininsolvenzverfahren | Petitorische Ansprüche | Schlussanhörung (Schlussgehör)
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