Rufnameder Vorname von mehreren, den eine Person im täglichen Leben üblicherweise führt. BGB und Personenstandsgesetz kennen keinen R., da alle Vornamen gleichberechtigt sind, so dass die Kennzeichnung eines R.ns (z.B. durch Unterstreichen) in Personenstandsregistern und Personalausweisen nicht zulässig ist. Name.
Weitere Begriffe : Geschworene | Sonnabend | Ökobilanz |
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