Sachberichtist der Teil eines Gutachtens, in dem die tatsächlichen Vorgänge, die der rechtlichen Würdigung zugrundegelegt werden, enthalten sind. Der S. entspricht insoweit dem Tatbestand des Urteils. Bei Beschlüssen wird dieser Teil der Gründe auch vielfach S. genannt.
Weitere Begriffe : Erkrankung eines Kindes | Apothekenwesen | Wegerecht |
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