SchneefanggitterIn Gemeinden, die nach der Witterung noch dem Einflußgebiet der Alpen zugehören, sind die Eigentümer von an verkehrsreichen Straßen gelegenen Grundstücken zur Anbringung von Schneefanggittern verpflichtet. Stangen und Warntafeln allein genügen dann nicht. Wird ein Fahrzeug mangels solcher Gitter durch herabfallenden Schnee beschädigt, besteht Anspruch auf Schadensersatz (BGH).
Weitere Begriffe : Bundesmantelvertrag | Urteils-Verfassungsbeschwerde | Reichsstände |
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