Schrankeist das zur Einengung der Fortbewegungsmöglichkeit oder sonstigen Entfaltungsmöglichkeit eines Menschen künstlich geschaffene, meist bewegbare Hindernis. Schranken werden insbesondere errichtet an Grenzübergängen oder Eisenbahnkreuzungen. Übertragen bestehen auch für Rechte Schranken. Lit.: Bamberger, C., Verfassungswerte als Schranken vorbehaltloser Freiheitsrechte, 1999
Weitere Begriffe : Rechtsbankrott | Vorführwagen | Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden |
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